Neue Partnerschaft für kardiologische Patienten

Mit dem kürzlich abgeschlossenen Basisvertrag mit der Deutschen Rentenversicherung haben wir eine wichtige Partnerschaft etabliert, die unseren kardiologischen Patienten zum 01.01.2025 neue Möglichkeiten eröffnet. Diese Kooperation ermöglicht nun auch die Versorgung für alle kardiologische Zuweisungen. Dies ist ein weiterer Schritt, der die qualitativ hochwertige Versorgung und individuelle Gesundheitsförderung in der Fachklinik Weserland weiter stärkt.

Ihre Vorteile als Patient

  • Aufnahme aller kardiologischen Patienten, unabhängig vom Kostenträger.
  • Zulassung durch die Deutsche Rentenversicherung – auch für erwerbstätige Rehabilitanden.
  • Gesetzliches Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX): Freie Wahl der Rehabilitationseinrichtung.
  • Höchste Behandlungsqualität und modernste Methoden, die optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.

Warum die Fachklinik Weserland?

Wenn es um Ihre Gesundheit geht, verdienen Sie nur das Beste. In unserer modernen Smart Klinik Fachklinik Weserland bieten wir:

  • Erstklassige medizinische Versorgung auf Basis der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse.
  • Ein hochqualifiziertes Team aus Fachärzten, Therapeuten und Pflegekräften, die Sie während Ihres gesamten Aufenthalts begleiten.
  • Individuelle Betreuung und maßgeschneiderte Behandlungspläne, die Ihre Genesung optimal unterstützen.

Mit unserer neuen Partnerschaft bekräftigen wir unser Engagement für Ihre Gesundheit und Ihre Wahlfreiheit. Nutzen Sie diese Chance und entscheiden Sie sich für die Fachklinik Weserland – gemeinsam arbeiten wir daran, Ihre Lebensqualität zu verbessern und Ihre Herzgesundheit zu fördern.

So kommen Sie zu uns

Versicherte in Deutschland haben im Rehabilitationsbereich ein gesetzliches Wunsch- und Wahlrecht. So können Sie die Klinik wählen, die Ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Hier die wichtigsten Schritte:

  • Antrag stellen: Erwähnen Sie in Ihrem Reha-Antrag, dass Sie die Fachklinik Weserland wünschen. Ein formloses Schreiben reicht aus.
  • Gespräch mit der Krankenkasse: Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger, ob die Klinik anerkannt ist.
  • Bestätigung abwarten: Nach Einreichung Ihres Antrags erhalten Sie eine Rückmeldung.

    Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX)

    In Deutschland haben Versicherte ein gesetzliches Wunsch- und Wahlrecht, wenn es um die Auswahl der Reha-Einrichtung geht. Dies bedeutet, dass Sie selbst entscheiden können, welche Klinik am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

    Um dieses Recht auszuüben, geben Sie einfach Ihre Wunschklinik – wie die Fachklinik Weserland – in Ihrem Reha-Antrag an. Unser Team unterstützt Sie gerne bei Fragen oder Anliegen!

    Wir freuen uns darauf, Sie bald in unserer Klinik willkommen zu heißen und Ihnen die bestmögliche Versorgung zu bieten!